
Versicherte haben in der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf zahnärztliche Behandlung, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen erforderlich ist. Wenn eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erhe...
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Die medizinisch notwendige Behandlung von Kiefer- oder Zahnfehlstellungen übernimmt die Krankenkasse für das erste Kind zunächst zu achtzig Prozent der vertraglichen Kosten. Sofern mehrere Kinder zeitgleich in Behandlung sind, erhöht sich der Zuschuss ab dem zweiten Kind auf 90 P...
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